Die Grundsteuerreform und der Finanzminister
Category : Presse
In der GroKo knirscht es ja bereits seit einigen Tagen, was die nach unten korrigierten Steuerschätzungen für die nächsten Jahre und Themen wie die Grundrente angeht. Da das Finanzministerium davon ausgeht, aufgrund der sich etwas abkühlenden Konjunktur in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt rund 75 Milliarden Euro weniger einzunehmen, berichteten diverse Medien letztes Wochenende bereits übereinstimmend von Plänen, die eigentlich über Steuermittel zu finanzierende Grundrente vielleicht doch über einen Griff in die Rückstellungen der Renten- und Sozialkassen zu finanzieren[1]. In diese aufgeheizte Diskussion [2] platzt nun auch die Einschätzung des Bundesfinanzministers, das den Kommunen (weitere) massive Steuerausfälle von bis zu 30 Milliarden Euro drohen, wenn bis Jahresende keine Grundsteuerreform verabschiedet wird. Deshalb hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach Teilnehmerangaben am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestags angekündigt, die in der Koalition umstrittene Grundsteuerreform Ende Mai im Bundeskabinett einbringen zu wollen[3].
Die Entwicklungen der letzten Tage
Laut Medienberichten von Anfang Mai hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Neuregelung der Grundsteuer gestoppt. Er werde demnach vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen. Bevor das Bundeskabinett sich mit einem Gesetzentwurf befassen wird, müsse eine Einigung mit den Bundesländern, insbesondere mit Bayern, erreicht werden. Am 10. Mai hat es deshalb ein Treffen in Berlin zwischen Bundesfinanzminister Scholz sowie den Finanzministern von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gegeben. Das Bundesfinanzministerium hat diese Berichte zwar noch zuvor dementiert. Das Treffen mit Experten und den Ministern am Freitag, den 10. Mai brachte jedoch auch keinen Durchbruch [4]. Besonders umstritten ist die von Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Bundesländer, die ihnen eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung ermöglichen würde. Die SPD lehnt eine Öffnungsklausel ab, Bundesminister Scholz hat aber vor Ostern erklärt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen zu wollen. An dem Treffen am Freitag sollen deshalb auch Verfassungsrechtler teilnehmen.
Was sind die strittigen Punkte bei der Grundsteuerreform?
Ein weiterer Punkt, der immer wieder Diskussionen aufwirft, ist die aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerneuregelung. Jüngste Berichterstattungen unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Spiegel haben für einigen Wirbel wegen der zukünftigen Steuerhöhe gesorgt. Die Medien berichten von exorbitanten Grundsteuererhöhungen. Der Deutsche Städtetag wie auch Bundesfinanzminister Scholz weisen die Spekulationen über derartige Steigerungen zurück. Verena Göppert, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, erklärt, dass die Kommunen ihre Hebesätze so verändern würden, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht würden und bestätigt damit die früheren Aussagen von Olaf Scholz.
Einige Vorschläge zur Neuregelung der Grundsteuer des Bundesfinanzministers haben das Potenzial einer übermäßigen Belastung für Bewohner von Wohnungen mit derzeit niedrigen Mieten. So sieht der Gesetzentwurf vor, auf die Erhebung jeder einzelnen Miete zu verzichten und stattdessen die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten zugrunde zu legen. Das ist zwar unbürokratischer, könnte aber zur Folge haben, dass Wohnungsbestände mit niedrigeren Mieten benachteiligt werden. Auch der vorgesehene Mietzuschlag in Ballungsgebieten und Großstädten führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere für Wohnungsbestände im unteren Mietsegment. Außerdem würde das Wohnen in Großstädten, in denen ohnehin zum Teil deutlich höhere Mieten zu zahlen sind, noch einmal zusätzlich verteuert. Nach Vorstellungen von Scholz soll, um eine finanzielle Überbelastung gerade in Ballungszentren zu vermeiden, für bestimmte Wohnungen die Steuermesszahl abgesenkt werden. Dies soll unter anderem für den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen gelten. Dieser Ansatz einer Vergünstigung für einzelne Unternehmen führt zu einer Ungleichbehandlung, die wenig nachvollziehbar ist.
Wie es mit der Grundsteuer weitergeht, ist nach heutigen Stand offen. Bis Jahresende muss ein Gesetz her, das verfassungsfest ist. Sonst müssen die Kommunen ab Januar 2020 auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten. Mit einem Aufkommen von jährlich mehr als 14 Milliarden Euro wäre das ein empfindlicher Einschnitt.
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