Immer vermutet, (bisher) nie bestätigt – Klickdaten fließen ins Google-Ranking ein

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Google vor Gericht: Klickdaten fließen in Rankings ein

Immer vermutet, (bisher) nie bestätigt – Klickdaten fließen ins Google-Ranking ein

Schon immer gab es unter SEOs die Vermutung, dass Klickdaten bei Google mit ins Ranking einfließen. Jetzt wurde dies offensichtlich hinter verschlossenen Türen, aber vor Gericht bestätigt

Im größten US-Wettbewerbsprozess seit mehr als 20 Jahren wird über Klagen der US-Regierung und Dutzender Bundesstaaten gegen Google verhandelt. Der Vorwurf an Google lautet, der Suchmaschinen-Gigant behindere Wettbewerber auf unfaire Weise. Erwartungsgemäß weist Google die Anschuldigungen zurück. Ein Schlagabtausch in der gleichen Gewichtsklasse fand Ende der 90er Jahre gegen Microsoft statt.

Wegen ganz ähnlicher Anschuldigungen wurde gerade erst vor wenigen Tagen über eine Milliardenschwere Geldstrafe gegen die Google Mutter Alphabet vor dem Gericht der Europäischen Union entschieden. Das Unternehmen soll 4,1 Milliarden Euro zahlen, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. 

Hintergrund: Worum geht es in der Wettbewerbsklage der US-Regierung gegen Google?

Die Klage, die vom US-Justizministerium und elf Bundesstaaten eingereicht wurde, wirft Google vor, seine marktbeherrschende Position im Bereich der Suchmaschinenwerbung und -suche unrechtmäßig auszunutzen. Konkret behauptet die Regierung, dass Google illegale Monopolvereinbarungen geschlossen und seine Suchmaschine in den meisten Webbrowsern und Mobilgeräten als Standardoption festgelegt hat. Diese Praktiken haben angeblich den Wettbewerb behindert und den Verbrauchern weniger Auswahlmöglichkeiten gelassen.

Die Hauptpunkte der Klage gegen Google:

  1. Monopolstellung in der Suche: Die Klage argumentiert, dass Google über 90% des globalen Suchmaschinenmarktes kontrolliert und seine Position missbraucht hat, um Konkurrenten auszuschalten und den eigenen Marktanteil weiter auszubauen.
  2. Exklusive Vereinbarungen: Die US-Regierung behauptet, dass Google exklusive Vereinbarungen mit anderen Unternehmen wie Apple abgeschlossen hat, um sicherzustellen, dass die Google-Suchmaschine als Standardoption auf Mobilgeräten und Browsern voreingestellt ist. Dies hat es für Konkurrenten schwieriger gemacht, Fuß zu fassen.
  3. Einschränkung des Wettbewerbs: Die Klage argumentiert, dass Google durch diese Praktiken den Wettbewerb in den Bereichen Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinensuche erstickt hat, wodurch Innovation und Vielfalt behindert wurden.
  4. Schädigung der Verbraucher: Die US-Regierung behauptet, dass diese monopolistischen Praktiken zu weniger Auswahlmöglichkeiten und höheren Werbekosten geführt haben, was letztendlich die Verbraucher beeinträchtigt hat.

Die Reaktion von Google:

Google hat die Anschuldigungen vehement bestritten und argumentiert, dass die Suchmaschinenbranche nach wie vor wettbewerbsfähig ist und dass die Vereinbarungen mit anderen Unternehmen zur Standardsetzung auf freiwilliger Basis erfolgten. Das Unternehmen betont auch, dass die Integration seiner Dienste in andere Produkte wie Android und Google Chrome letztendlich die Verbraucherfreundlichkeit verbessert hat.

Was steht auf dem Spiel?

Die Auswirkungen dieser Klage könnten weitreichend sein. Wenn Google für schuldig befunden wird, unrechtmäßige Monopolpraktiken ausgeübt zu haben, könnte dies zu erheblichen Strafen und Restriktionen führen. Es könnte auch den Weg für weitere Wettbewerbsklagen gegen andere Tech-Giganten ebnen.

Die Klage gegen Google ist ein wichtiger Fall, der die zukünftige Regulierung und den Wettbewerb im digitalen Raum beeinflussen könnte. Während die Gerichtsverhandlungen noch laufen, wird die ganze Welt gespannt verfolgen, wie sich dieser Rechtsstreit entwickelt und welche Auswirkungen er auf die Tech-Industrie und die Verbraucher haben wird.

Was hat die Gerichtsverhandlung mit SEO und Suchmaschinen-Rankings zu tun?

Bei so großen Gerichtsverfahren werden ja eine Menge Leute angehört, meterweise Akten gewälzt und noch mehr Regalfestmeter an Papier neu erstellt. Eine kleine, aber feine Randnotiz für SEOs dürfte sein, dass ein (Ex-) Google Mitarbeiter bestätigt hat, dass „ Google Nutzerdaten in der Suche verwendet„.

 

Wenn man den Tweet liest, ist die Kernaussage in etwa:

Das Gericht begann in einer geschlossenen Sitzung mit dem Google-Finanzchef Mike Roszak im Zeugenstand. Das Gericht wurde erst nach dem Mittagessen wieder für die Öffentlichkeit geöffnet.

Nach der Wiedereröffnung des Gerichts fuhr der Anwalt von Google mit dem öffentlichen Kreuzverhör von Roszak fort. Sie waren mit Roszak schnell fertig, und dann rief das DOJ den ehemaligen Google-Software-Ingenieur Eric Lehman auf. Lehman arbeitete 17 Jahre lang bei Google im Bereich Suchqualität/Ranking, bis er im Jahr 2022 ausschied.

Das DOJ führte Lehman durch eine Reihe von Foliendokumenten, die er während seiner Zeit bei Google erstellt hatte. Eines trug den Titel „Google is Magical“, ein anderes den Titel „Life of a Click“. Das allgemeine Thema der Befragung durch das DOJ schien zu sein, dass Nutzerdaten eine entscheidende Komponente von Googles „Magie“ sind.

Das DOJ befragte Lehman auch zu einer Folie mit dem Titel „Sensible Themen“, auf der die Mitarbeiter angewiesen wurden, „nicht über die Verwendung von Klicks bei der Suche zu diskutieren…“. Lehman sagte aus, dass jeder weiß, dass Google Nutzerdaten in der Suche verwendet, aber dass „wir versuchen zu vermeiden, zu bestätigen, dass wir Nutzerdaten für das Ranking von Suchergebnissen verwenden.“ Ich habe mir dazu keine genauen Notizen gemacht, aber ich denke, der Grund hatte damit zu tun, dass die Leute nicht denken sollten, dass SEO zur Manipulation von Suchergebnissen verwendet werden könnte.

Lehman sagte etwa eine Stunde lang in öffentlicher Sitzung aus, bevor das Gericht wieder in eine geschlossene Sitzung ging. Das Gericht blieb für den Rest des Verhandlungstages in geschlossener Sitzung.

Am Ende der Zeugenaussagen wurde die Sitzung wiedereröffnet, um über die Zulässigkeit des Dokuments zu verhandeln, das gestern die Debatte über die Veröffentlichung von Beweismitteln ausgelöst hatte.

Nach einer mehrminütigen Argumentation des Google-Anwalts ließ Richter Mehta das Dokument aufgrund einer Ausnahme von der Hörensagen-Regel zu und erklärte, es scheine keine vertraulichen Informationen zu enthalten – obwohl er sagte, er stecke in einer „Zwickmühle“, da die Zeugenaussage, die den Kontext für das Dokument liefert, in einer geschlossenen Sitzung stattfand.

Er merkte auch an, dass es für Google oder Roszak „peinlich“ sein könnte, was aber den Beweiswert des Dokuments nicht wesentlich aufwiege.

Richter Mehta ging nie darauf ein, dass die Dokumente auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht wurden – wir haben also noch keine eindeutige Antwort darauf. Das bedeutet, dass wir auch nicht wissen, was in diesem für Google offenbar „peinlichen“ Dokument steht.

DOJ = „Departement of Justice“

 

Das Henne <-> Ei Problem

Wie jeder weiß, hat das Suchmaschinenranking ganz entscheidende Einfluss auf die Klicks, die Webseiten zu dem entsprechenden Suchbegriff erhalten. Die CTR (Click-Through-Rate) ist stark abfallend auf der ersten Seite und bereits unter den Top3

Ein hohes Ranking bedeutet viele Klicks. Deswegen ist SEO so wichtig für Unternehmen, die Geld mit Ihren Websites verdienen wollen. Bedeuten also umgekehrt viele Klicks ein hohes Ranking? Auch, ja – und das wurde nun bestätigt. Man kann davon ausgehen, dass über Analytics gewonnenen Einblicke über das Nutzerverhalten, Customer Journey, Absprungrate & Verweildauer ebenso einfließen wie (natürlich auch nicht bestätigte) Werbe-Kampagnen über Google Ads unterm Strich einen Einfluss auf das organische Ranking haben.

 


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