Bundesrat vertagt novellierte Heizkostenverordnung
Category : Immobilien , Presse
Der Bundesrat hat überraschend die novellierte Heizkostenverordnung als Tagesordnungspunkt von der letzten Plenarsitzung am 17. September 2021 genommen und vertagt, nachdem die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Umwelt in ihren Sitzungen am 2. September 2021 darüber beraten hatten.
Was bringt die Neuregelung der Heizkostenverordnung?
Zuvor hatte die Bundesregierung die geänderte Verordnung bereits beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen. Der VDIV hatte im Rahmen der Verbändeanhörung zu den geplanten Neuerungen umfassend Stellung genommen
Grund für die Vertagung im Bundesrat sei zum einen die Tatsache, dass umfangreiche Stellungnahmen der Messdienstleister-Verbände eingegangen waren, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem solle nach den Vorstellungen des grün geprägten Umweltausschusses mit der Novelle der Heizkostenverordnung eine Regelung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Vermieter und Mieter eingeführt werden, die der Bund nicht beschlossen hatte.
Frist bis zur Umsetzung Heizkostenverordnung bis spätestens 2026
Die neue Anforderung der Interoperabilität und somit ein erleichterter Einstieg in das Submetering greift für die Energieversorger erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung. Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht bleibt die in der EED gesetzte Frist, wonach Ende 2026 alle Mehrfamilienhäuser vollständig mit fernauslesbaren Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein müssen. Bedauern über die Vertagung der Heizkostenverordnung äußerte Kalo-Geschäftsführer Dirk Then. Er befürchtet Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn, so die Begründung von Then, je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.
Erst nach der Zustimmung des Bundesrates kann die novellierte Heizkostenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-vertagt-novellierte-heizkostenverordnung/
Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand
Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.
Hier ein kleiner Auszug:
https://www.hausverwaltung-koeln.com/29-deutscher-verwaltertag-messeplan-online/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-vertagt-novellierte-heizkostenverordnung/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ersterwerb-selbstgenutzter-wohnimmobilien-bald-grunderwerbssteuerfrei/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/gruene-fordern-co2-preis-von-60-euro-pro-tonne/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/sofortprogramm-fuer-gebaeude-soll-ueberarbeitet-werden/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ladesaeulen-offensive-%c2%84deutschlandnetz%c2%93/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesweite-solarpflicht-gesetzentwurf-vorgelegt-von-buendnis-90-die-gruenen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ein-vergleich-der-programme-zur-bundestagswahl-2021/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wachstum-der-bautaetigkeit-steigt-weiter-an/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/verzoegerungen-am-wohnungsbau-durch-materialmangel/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundeskabinett-will-einen-internationalen-klima-club/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/signal-iduna-ist-neuer-premiumpartner-des-vdiv-deutschland/
Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer
Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.
Kontakt
Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln
Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189
E-Mail:
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com